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345 Antworten

Re:Wieder mal: Juristen anwesend? :D

von Border am

Aus § 46 TKG Anbieterwechsel und Umzug Abs 8:

Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.

Ich bin kein Jurist, aber für mich liest sich das ziemlich eindeutig. Hast du deinen Anbieter auch den Grund für die Kündigung genannt? Ansonsten würde ich es nochmals freundlich versuchen, bevor ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lasse. Wenigstens können sie dir nicht mehr das Internet abdrehen, wenn du ihnen die Einzugsermächtigung widerrufst.

Ja, in der Kündigung stand deutlich der Wohnortwechsel angegeben und sogar, dass die beauftragten Leistungen dort nicht genutzt werden können aufgrund fehlender Verfügbarkeit.

Danke schon mal für den Gesetzestext. Immerhin... drei Monate sind besser als bis 30.09. zu zahlen. Ich werde da mal einen freundlichen Brief hinsenden und darauf aufmerksam machen.

Das passt alles schon wieder in die gleiche Schublade wie jetzt schon häufiger erlebt: große Konzerne dehnen die Gesetzeslage, weil sie ziemlich genau wisse, dass der kleine Mann keine Anwaltskosten in Höhe von u. U. hunderten Euros in Kauf nehmen wird, wenn es um unverhältnismäßige Ansprüche geht. In den letzten 3-5 Jahren habe ich selbst einige Beispiele erlebt und ein Unternehmen begegnete mir sogar mit dem Spruch: „Ja, gut, dann müssen Sie eben klagen. Denken Sie aber kurz nach - das ist sicher teurer als Ihre Erstattung.“

Mittlerweile finde ich das ziemlich bedenklich und will gar nicht wissen, wie hoch die Erträge aus diesen Machenschaften sind. Früher hat man solchen Leuten öffentlich die Kaufmannsehre aberkannt.

Ich würde einfach die Einzugsermächtigung widerrufen und im Zweifelsfall nach 3 Monaten einfach von der Bank zurückbuchen lassen. Fertig aus.
Ich hatte das auch schonmal (damals mit der Telekom) durchgezogen. Da kam dann noch der ein oder andere böse Brief (worauf ich nicht reagiert hatte) und das war's dann auch.

Gruß Uwe.

Oooooh, bei DEM Verein würde ich genau das nicht tun. Habe ich 2000 mal gemacht (nicht zweitausendmal, sondern im Jahr 2000 mal :D). Aus drei Rechnungen inkl. Mahnungen über 65 DM aus einem Zeitraum, in dem ich nachweislich im Ausland war, wurden am Ende über 7 Jahre hinweg hunderte EUR inkl. Haftbefehl, Gerichtsvollzieher usw.
Da gibt es eine ganz bestimmte Kanzlei, die das alles präzise einfädelt. Wenn ich hier den Namen nennen würde, würden sie mich sogar (erneut) strafrechtlich verfolgen wegen übler Nachrede usw.
Einer der Gründe, warum ein magentafarbenes T nie wieder in meinem Haus auftauchen wird.

Rausgekommen bin ich aus der Sache übrigens nur aufgrund einer Gegenklage wegen Amtsanmaßung, weil ein Geldeintreiber des Vereins sich als Gerichtsvollzieher vorstellte, was er nicht war. 4 Tage nach der Anzeige wurden alle Forderungen fallengelassen. Don't mess with the staatseigene Netzmafia! Die widerlichen Penner haben mich ein Drittel meines Lebens gekostet.